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Hinweis
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 8. September 2015 befunden, dass nur Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen Osteopathie anwenden dürfen. Physiotherapeut:innen dürfen es nicht, auch nicht im ärztlichen Auftrag auf der Grundlage einer Verordnung.
Zur Leistungserbringung von Osteopathie seien Physiotherapeut:innen nicht berechtigt. Und auch vorliegende ärztliche Verordnungen nutzen nichts. Osteopathie sei nämlich nicht Bestandteil des Ausbildungs- und Prüfungscurriculums für Physiotherapeut:innen. Deshalb reiche auch die Behandlungsdelegation durch einen Arzt nicht aus, befanden die Düsseldorfer Richter.
Trotzdem sind wir der Meinung, dass sich Patient:innen weiterhin über diese und andere Behandlungsformen informieren können sollten. Daher stellen wir Informationen darüber zur Verfügung.
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