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Hygienekonzept
Allgemeines
Dieses Hygienekonzept regelt die Einzelheiten der Hygiene und die erforderlichen Abstandsregeln in den Praxisräumen. Die Gesunderhaltung der Patienten/Patientinnen sowie der Mitarbeiter/innen, insbesondere die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten, ist eine Voraussetzung für den Betrieb der Praxis.
Alle Personen, die die Praxis betreten, haben dieses Hygienekonzept und die Regeln zur Husten- und Niesetikette einzuhalten.
Die Mitarbeiter/innen der Praxis sind für die Einhaltung des Hygienekonzeptes und insbesondere für die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Personen verantwortlich.Zutritt zur Praxis
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen oder Patienten/Patientinnen mit erkältungsähnlichen Symptomen (besonders Fieber, Husten, Atemnot, Durchfall) oder neu aufgetretenen Störungen des Gehörs, Geschmacks oder Geruchs dürfen die Praxis nicht betreten. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Verdachts- oder einen durch einen Labortest bestätigten COVID-19-Fall hatten.
Zutritt zur Praxis haben nur Patienten, die mindestens eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Begleitpersonen sind nur zugelassen, wenn ein Patient/eine Patientin die Praxis nicht ohne Unterstützung betreten kann.
Folgende Maßnahmen dienen dazu, dass sich in die Praxis kommende und aus der Praxis gehende Personen möglichst nicht begegnen:
- Die therapeutisch tätigen Mitarbeiter/innen haben um jeweils fünf bzw. zehn Minuten versetzte Anfangszeiten ihrer Behandlungstermine, um Begegnungen im Wartebereich zu minimieren.
- Eine Terminvergabe erfolgt nur im jeweiligen Behandlungsraum, damit Begegnungen im Flur vermieden werden.
- Die Patienten/Patientinnen werden gebeten, pünktlich und nicht zu frühzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen und nach der Behandlung die Praxis umgehend wieder zu verlassen.
Im Übrigen haben alle Personen eigenständig dafür zu sorgen, dass in und vor der Praxis die Abstandsregeln eingehalten werden.
Einhaltung des Abstandsgebots
Für den Praxisbetrieb steht für jeden therapeutisch tätigen Mitarbeiter/innen ein eigener Behandlungsraum zur Verfügung. Die Behandlungsräume werden jeweils nur von einem Therapeuten/einer Therapeutin und einem Patienten/einer Patientin gleichzeitig betreten.
Bei unvermeidbaren Begegnungen beim Zutritt zur Praxis oder im Wartebereich ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen einzuhalten.
Handreinigung und Handdesinfektion
Vor Betreten der Warte- und Behandlungsräume sind die Patienten/Patientinnen angehalten, sich gründlich die Hände zu waschen. In den Toiletten stehen Waschbecken mit Seife und Einmalhandtüchern zur Handreinigung zur Verfügung.
Belüftung
Alle Behandlungsräume sind mit Fenstern ausgestattet. Nach jeder Behandlung wird der Behandlungsraum gelüftet.
Reinigung und Desinfektion
Reinigung und Desinfektion von Räumen und Geräten sind in einem gesonderten Hygieneplan geregelt.
Dokumentation
Eine Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen ist anhand der Terminpläne und Patientenakten jederzeit lückenlos möglich. Für diese Unterlagen gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden diese Unterlagen vernichtet.
Belehrung und Information über das Hygienekonzept
Alle Mitarbeiter sind über das Hygienekonzept schriftlich belehrt. Das Hygienekonzept wird in der Praxis für alle Personen sichtbar ausgehängt und auf der Praxis-Homepage veröffentlicht. Darüber hinaus werden zu Beginn einer Behandlung die Patienten über das Hygienekonzept informiert.
Sofortmaßnahmen und Information an das Gesundheitsamt
Falls bei Personen, die die Praxis besucht haben, Symptome einer COVID-19-Infektion auftreten, sind diese Personen verpflichtet, sich umgehend in der Praxis zu melden. Die Praxis informiert hierüber dann sofort das Gesundheitsamt unter Angabe der möglichen Kontaktpersonen und die möglichen Kontaktpersonen.
Lübeck, den 15.05.2020
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